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Verfahrensfehler bei Kommunalwahl ohne Auswirkung auf das Wahlergebnis
Im Nachgang zur Kommunalwahl am 15. März 2026 wurde im Rahmen der Auswertung ein formaler Fehler bei der Erstellung der Stimmzettel für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung festgestellt.
Auf dem Stimmzettel der CDU (Liste 1) waren insgesamt 47 Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG, konkret § 16 Absatz 2 Satz 8) dürfen jedoch nur so viele Bewerber aufgeführt werden, wie Sitze zu vergeben sind – in Neu-Anspach sind dies 37.
Durch diesen Fehler konnten auch Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listenplätzen 38 bis 47 Personenstimmen erhalten, obwohl diese nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht hätten gewertet werden dürfen. Insgesamt entfielen 1.302 Stimmen auf diese zehn Kandidaten. Zusätzlich wurden durch sogenannte Listenkreuze 127 Stimmen anderen Parteien und Wählergruppen zugerechnet, die ohne den Fehler nicht angefallen wären.
Im Rahmen einer umfassenden Prüfung und einer entsprechenden Kontrollrechnung wurde die Auswirkung auf die Sitzverteilung nach dem Verfahren Hare/Niemeyer untersucht. Das Ergebnis ist eindeutig: Trotz der Korrekturen ergeben sich keine Veränderungen bei der Sitzverteilung im Stadtparlament.
Der Wahlausschuss wurde über die Berechnungen informiert. Auch der Hessische Städte- und Gemeindebund wurde in die Prüfung einbezogen und bestätigt die Einschätzung, dass der Fehler keine Auswirkungen auf das Wahlergebnis hat und die Wahl somit als rechtssicher gilt.
Die endgültige Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl trifft die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung gemäß § 26 des Kommunalwahlgesetzes. Die konstituierende Sitzung findet am Donnerstag, 16. April 2026, im Bürgerhaus Neu-Anspach statt.
Die Stadt Neu-Anspach legt großen Wert auf Transparenz und informiert daher offen über diesen Sachverhalt.
Das amtliche Wahlergebnis kann in der Öffentlichen Bekanntmachung eingesehen werden. Die Bekanntmachung ist seit dem 24. März 2026 auf der Internetseite der Stadt Neu-Anspach veröffentlicht und erscheint am 25. März 2026 im Usinger Anzeiger.
Für Rückfragen steht das Wahlamt gerne zur Verfügung:
