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2.1
Entstehen Pflichten?

© Pixabay
Nein, der Kommunale Wärmeplan der Stadt Neu-Anspach hat keine rechtliche Wirkung für Eigentümerinnen und Eigentümer. Er begründet weder einklagbare Rechte noch Pflichten. Die im Wärmeplan dargestellten „voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete“ zeigen lediglich auf, welche Versorgungsarten in bestimmten Bereichen besonders geeignet erscheinen dementsprechend ist eine verbindliche Festlegung damit nicht verbunden.
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