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Straßen- und Gehwegaufbrüche im öffentlichen Bereich
Leistungsbeschreibung
Im Zuge von Aufbrüchen / Eingriffe in öffentlichen Straßen- und Gehwegbereichen, ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.
Kurztext
Aufbrüchen / Eingriffe in öffentlichen Straßen- und Gehwegbereichen
Aufbruchgenehmigung muss beantragt werden
Zuständig: Gemeinden
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Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frank Herrmann
- Stefan Loll
- Markus WolfLeiter Technische Dienste und Landschaft