Straßen- und Gehwegaufbrüche im öffentlichen Bereich

  • Leistungsbeschreibung

    Im Zuge von Aufbrüchen / Eingriffe in öffentlichen Straßen- und Gehwegbereichen, ist eine Aufbruchgenehmigung zu beantragen.

  • Kurztext

    Aufbrüchen / Eingriffe in öffentlichen Straßen- und Gehwegbereichen

    Aufbruchgenehmigung muss beantragt werden

    Zuständig: Gemeinden


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende