Spielhallenerlaubnis


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Ordnungsbehörde der betreffenden Gemeinde bzw. Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

  • Hans-Jörg BleherLeiter Leistungsbereich Sicherheit & Ordnung / Bürgerservice & Standesamt