Wegfall der Anzeigepflicht für vorübergehende Gaststättenbetriebe


Die Stadt Neu-Anspach informiert über eine wichtige gesetzliche Änderung, die insbesondere Vereine und gemeinnützige Organisationen betrifft: Mit dem Ersten Bürokratieabbaugesetz des Landes Hessen wurde das Hessische Gaststättengesetz (HGastG) angepasst.

Wie die Stadtverwaltung in einem aktuellen Informationsschreiben an Vereine und Institutionen mitteilt, entfällt künftig die Anzeigepflicht nach § 6 HGastG für den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes – etwa bei Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen –, sofern diese nicht gewinnorientiert sind.

Von dieser Regelung profitieren unter anderem Sport- und Kulturvereine, Freiwillige Feuerwehren sowie wohltätige Organisationen oder Initiativen wie Elternbeiräte und Bürgerinitiativen.

Für die Praxis bedeutet das eine deutliche Entlastung:
Es fallen keine Gebühren mehr an, da keine Anzeige erforderlich ist. Zudem müssen keine Nachweise zur Gemeinnützigkeit gegenüber der Behörde vorgelegt werden.

Wichtig bleibt jedoch: Die Befreiung gilt ausschließlich für die gaststättenrechtliche Anzeige. Veranstaltungen müssen weiterhin angemeldet werden, damit sicherheitsrelevante Aspekte geprüft werden können. Auch andere rechtliche Vorgaben, beispielsweise zum Jugendschutz oder zur Lebensmittelhygiene, bleiben bestehen.

Ziel der Neuregelung ist es, das ehrenamtliche Engagement zu stärken und bürokratische Hürden abzubauen.