Antrag auf Ersatz des Führerscheins (nur bei Diebstahl!)

Ersatz des Führerscheins (nur bei Diebstahl!)

Bürgerbüro


Für einen gestohlenen Führerschein muss ein Ersatzdokument ausgestellt werden, ebenso wie für einen zerbrochenen oder sonst beschädigten Führerschein. Außerdem kann die Ausstellung wegen einer Namensänderung oder aus anderen Gründen erfolgen.

Im Bürgerservice Neu-Anspach können keine Ersatzanträge für Führerscheine wegen Verlust gestellt werden.

Die Zuständigkeit für das Führerscheinwesen liegt beim Landratsamt des Hochtaunuskreises in Bad Homburg v.d.Höhe.
Die Stadt Neu-Anspach übernimmt als reine Serviceleistung die Entgegennahme der Anträge ausschließlich für Einwohnerinnen und Einwohner aus Neu-Anspach, damit die betroffenen Personen die Dinge vor Ort erledigen können.
Die Weiterbearbeitung erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde beim Landratsamt des Hochtaunuskreises. Hierhin werden auch die kompletten Gebühren abgeführt.

Gebühr:
Es entstehen Gebühren in Höhe von 32,60 Euro.                   


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